30/08/2025

Der neue Newsletter #8 zur B74 OU Ritterhude gibt Rätsel auf

Fassungslosigkeit macht sich bei der Betroffenen der westlichen Umfahrung einer B74neu breit. Sie haben viel oder alles an Wohnqualität zu verlieren.

Siehe unbedingt den neuen Newsletter # 8 B74 OU Ritterhude zur B74neu.

Er gibt Rätsel auf. Nicht nur die Verschiebung einer Entscheidung auf das Frühjahr 2026 setzt die Qualen von ca. 1.000 Familien fort, die ihre Wohnqualität, ihre Natur, den Wert ihrer Häuser oder ganz ihre Häuser verlieren. Nein, man endeckt erst jetzt, nach mehr als 2 Jahren neuer Planung, dass die östliche Umfahrung einen besonderen Schutz durch Natura 2000 / FFH hat. Und wieder gibt es keine Hinweise auf die schützenswerte Natur im Westen….. Schon 2015 gab es die Ausnahmengenehmigung zu Natura2000 / FFH mit allen Untersuchungen und der Erklärung, dass die westliche Umfahrung nicht zumutbar ist.

Jetzt stellt man also fest, dass es auf der Ost-Seite mehr Naturschutz bedarf? Jahrelang wurde erzählt, dass das zusammenhängende Naturschutzgebiet immer größer wird, mehr Rastflächen und Ausweichmöglichkeiten für Rastvögel durch Vernässung entstehen. Dazu intensiv genutzte Landwirtschaft auf der Ost-Variante in der Nähe zu Ritterhude, die nur eingeschränkte Biotope zulassen…

Bitte bilden Sie sich eine eigene Meinung zu dem Thema. Sonst werden Sie sich noch nach 2036 mit diesem Thema beschäftigen. Jetzt kann man noch den sogenannten „Variantenvergleich“ beeinflussen.

Meine Meinung: Es gibt weiter keine Einigung mit Bremen und kein direkter Anschluss an die 281 mit neuem Wesertunnel. Wenn diese Ziele fallengelassen werden, dann kann man überall bauen. Ich sehe, dass trotz aller Argumente gegen den Westen, dass diese Alternative näher rückt. Warum werden die Anwohner der West-Variante von einigen Amtsträger und Politikern weiter beruhigt und überzeugend stillgehalten mit den Hinweisen wie: „Die West-Variante ist nicht durchsetzbar“, „Sie widerspricht jeder Logik“, „Die Belastung der Anwohner ist zu hoch“ usw.? Ich warne hier vor diesen selbsternannten Propheten! Settenbeck, Scharmbecktotel, Lesum-Stotel und Stendorf werden mit der westlichen Umfahrung zerstört. Nicht nur einige wenige Häuser und Grundstücke…

Da wir im Gegensatz zur B74neu (Schweigevereinbarung im Kreistag zur B74neu) eine lebhafte Diskussion zu den Flächen der Windkraft haben, knüpfe ich hier mit einem Leserbrief an.

Mein Ziel ist es, die Verantwortlichen im Kreis für die Raumordnung oder das RROP endlich dazu zu bringen, Notiz von den Planungen zur B74neu und den fürchterlichen Folgen zu nehmen. Ich sehe heute einen hinreichenden Grund für eine Fachaufsichtsbeschwerde. Verantwortung nicht zu übernehmen, Planungen nicht zu begleiten, Bürger nicht vor Lärm und Staub zu schützen sind hier nur einige der Gründe.

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Windpark-Pläne beunruhigen Bürger

29.8.2025

Der Kreis hat offensichtlich ein Problem mit dem Raumordnungsprogramm

Für die Flächen für die Windkraftanlagen muss ein breiter Konsens in Übereinstimmung mit den Zielen des RROP, also dem regionalen Raumordnungsprogramm erreicht werden. Sie ist die demokratische Plattform für den Interessenausgleich von z.B. Mensch, Natur und Wirtschaft. Ein bekannter Investor hatte noch vor kurzem vor dem Kreistag die aktive Bearbeitung des RROP gefordert. Er erhielt die Antwort, dass alle Energie und Zeit der Verantwortlichen in die Windkraftprojekte gebunden sind. Ich habe als Betroffener der B74neu vor dem Kreistag die Beilegung des selbst auferlegten Schweigens zu den laufenden Planungsvorgängen und den schweren Belastungen der Anwohner, teilweise bis zum Totalverlust gefordert. Auch ich hatte keinen Erfolg auf Dialog, Prüfung und Antworten.

Die RROP und die vorgeschriebenen Prüfungsverfahren wie das ROV sollen eigentlich auch Menschen vor Lärm und Staub und weiteren Belastungen schützen. Das aktive nicht Kümmern, oder ein Aussitzen und das gezeigte Prinzip „nichts sehen, nichts hören und nichts sagen“ wie bei der B74neu ist im RROP nicht vorgesehen und mit den Zielen nicht vereinbar. Zur Erinnerung: Die Raumordnung hat Grundgesetz Bedeutung mit Art.75 und wurde aus praktischen Gründen an die Länder und Kommunen abgegeben. Ein Nichtstun war niemals vorgesehen. Auch die nachträgliche Anpassung ohne Diskussion und Prüfung entspricht nicht den Grundsätzen des Raumordnungsprogramms. Unser RROP ist 14 Jahre alt und sollte schon seit 2019 überarbeitet werden.

Im Artikel wird die Diskussion zur Windkraft mit Abständen von 417 oder 800 Metern zu Häusern oder Siedlungen diskutiert. Eine Diskussion ist gut. Bei der möglichen westlichen Umfahrung zur B74neu plant man durch Häuser durch oder direkt an den Zimmerfenstern vorbei mit einer Bundesstraße. Und diese Planung läuft weiterhin ganz ohne Diskussion im Kreis zum bestehenden RROP oder vorgesehenen ROVs. Ein Zustand, der schnell geändert werden sollte. Dies noch bevor viele Verantwortliche die aktive Bühne verlassen.

B. Albrecht     Osterholz-Scharmbeck   

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Hinweis: Das RROP OHZ kann man im Internet lesen. Auch die Ziele zum Schutz der Menschen und der Natur sind enthalten. Sie werden nur nicht beachtet…

2 Comments

  • Danke für die Hinweise. Ich arbeite sie ein. Nach dem Termin auf Ost-Seite bei einem Bauern sollte auch etwas auf der West-Seite passieren. Ein einfaches Verschieben eines erkannten Übels in den Westen, sollten wir nicht zulassen. Wer hat hier Kontakte oder Lust, etwas auf die Beine zu bringen….

  • Warum darf man die RROP bei der B74 unberücksichtigt lassen? Kreis OHZ macht es einfach und weist auf das Land hin. Sollen die doch die Verantwortung tragen. So geht es aber nicht, da die Verantwortung für die Menschen im Kreis auch im Kreis bleibt. Falsch? Hinweis: Durch die Förderalismusreform 2006 wurden nach Art. 74 und 75 Grundgesetz die Aufgaben des RROP und die notwendigen Prüfungsverfahren an Länder und Kommunen übertragen. Nichtstun ist aber nicht erlaubt! Haben wir keine Juristen unter den Lesern?

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