20/01/2025

Der letzte Akt im Variantenvergleich zur b74neu beginnt

Der Aufbau der sogenannten Bewertungsmatrix, aber noch leeren Matrix, ist interessant. Viel aufschlussreicher wäre natürlich, wie die einzelnen Kriterien (50 bis 70 ?) in den 5 Hauptgruppen, die überhaupt in die Bewertung wie einbezogen werden, bewertet werden. Die spätere Bewertung in den 5 Klassen von — bis ++,entscheidet über das Schicksal von Mensch und Natur längs der B74neu. Diese wird dann ohne jegliche Diskussion und Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen und mitgeteilt.

NEU: Die Bewertungsmatrix soll jetzt nur noch „3“ statt wie üblich „5“ Stufen haben. Also weniger Differenzierung, weniger Hervorhebung von spezifischen Aspekten, geringere Aussagekraft, geringere Flexibilität usw.. Wo doch auf der einen Seite die Natur und auf der anderen Seite der Mensch stärker betroffen sind. Die Differenzen werden halbiert… Warum macht man das gerade hier und jetzt? (Prüfung!)

Hinweis: Die Unterlage wird überarbeitet. Es wurden neue Unterlagen im DIALOG FORUM gezeigt. Bitte kommen Sie wieder. Siehe auch die Unterlage zur Matrix für den ausgewählten Personenkreis unten von mir angehängt! (Stand: 30.01.2025)

Meine Meinung: Das Ergebnis der Bewertung sollte v o r einer Entscheidung zur Diskussion und P r ü f u n g vorgestellt werden und nicht nur als Ergebnis in einer „Öffentlichkeitsveranstaltung“ mitgeteilt werden! Was soll heute eine leere „Standard-Matrix“ ohne Inhalt. Auch die am Abend für einige Punkte vorgestellte Gewichtung entspricht wohl einem Standard. (Prüfung!)

Auffällig und jetzt schon diskutierbar ist, dass wichtige Kriterien hier gar nicht vorhanden sind und also nicht bewertet werden. Andere Kriterien werden je nach Interessengruppe (siehe Natur oder Landwirtschaft) in viele einzelne Unterpunkte eingeteilt und dann einzeln bewertet. Nur so können sie MINUS oder PLUS Punkte sammeln… Hier werden nur Punkte verteilt, wenn auch aufgeführt.

Die Summe oder besser die „Summe aller Differenzen“ zwischen Ost und West bestimmt das Endergebnis.

Für mich als direkt vom „Abriss“ Betroffener, oder für mehr als 1.000 Familien längs der westlichen Umfahrung wären mehr Kriterien zur zukünftigen „Belastung des Menschen“ wichtig. Aber hier sind nur wenige Punkte aufgeführt und das Problem geht fast unter… Am Video-Abend wurde mitgeteilt, dass für das „Schutzgut Mensch“ nur 6% Gewichtung vorgesehen ist, bei einem Anteil von 44% für Umweltverträglichkeit (Mensch und Natur) an 100%. Und alles auch nur vorläufig…

Sie verstehen das nicht? Ein Beispiel: Wenn „Ost“ bei „Schutzgut Mensch“ nur 0, also neutral und „West“ MINUS MINUS erhält, dann ist die Differenz gleich -2 mal 0,06 ergibt -0,12 Diff für die Gesamtrechnung von West. Ost hier dann +-0. Wenn „Schutzgut Mensch“ bei Ost auch ein MINUS bekommt, halbiert sich die Differenz auf -0,06. So geht es dann mehrstufig über alle 5 Gruppen und mehr als 50 einzelne Punkte. Schon kleinste Differenzen zwischen OST und WEST summieren sich am Ende auf zu einem Ergebnis.

NEU: Da jetzt nur 3 Stufen mit MINUS – NEUTRAL – PLUS bewertet werden soll, halbiert sich die Differenz und damit die Bedeutung. Meine Frage: Warum will man das?

In Q3 2025 haben wir dann das Ergebnis. Nur noch wenige Monate können wir uns einbringen…

Bitte bilden Sie sich eine eigene Meinung. Vom Dialog Forum werden sie nichts hören. Nur wenige Personen setzen sich überhaupt mit den Details auseinander …

Meine ersten Hinweise zur Bewertungsmatrix vom 22.01.2025

Zur Unterlage zur 6.Sitzung des Dialogforums (Video-Konferenz)

Meine Meinung: Sie zeigt den erwarteten Aufbau. Wie sie auch bei der Planung der „B3 Umgehungsstraße“ (siehe Internet B3) verwendet wurde. Ich hatte sie schon beschrieben. Da man aber nicht weiß, welche Einzelkriterien hinter den Bewertungskriterien wie bewertet werden, kann man das Ergebnis der Bewertungsmatrix nur qualitativ voraussagen. Es wird wohl eine West-Variante gewinnen, oder man erzeugt ein Patt und dann entscheidet Natura2000.

Beide Varianten sind aber auf dieser Linienführung nicht geeignet. Diese Diskussion könnten man am Knotenpunkt Settenbeck starten… Dann sollten die Ziele (Fernstraße oder Umgehungsstraße) noch einmal geklärt werden… Dann die Optionen oder Alternativen… Aber es will kein Verantwortlicher.

Auffällig ist bei der Matrix, dass bei 1. Raumstrukturellen Wirkung ( 30% Gewicht ) die „Landwirtschaft“ hier 7 Unterpunkte erhält. Auch einer für Forstwirtschaft und einer für die Gebiete der Rohstoffgewinnung. Also mehr Bedeutung? Aber hier nur 6% Gewichtung insgesamt. Das wird der Vertretung der Landwirte nicht gefallen, da es keine Ersatzflächen und nur geringe Entschädigungen gibt. Mir gefällt es im Westen auch nicht, da durch eine geringe Bewertung der Bedeutung „Landwirtschaft“ im Vergleich zum Osten die Entscheidung für die West-Variante unterstützt wird.

Im Unter-Absatz über „Eingriffe in die vorhandene Siedlungsstruktur“ (18 % Gewicht von 30% ) gibt es nur den einen Punkt: „Anzahl Abriss von Gebäuden“.  

Meine Frage heute: Nur der Abriss zählt!? Warum noch immer keine Zahlen?

Hier fehlt die Anzahl: „Inanspruchnahme von Grundstücken mit Wohnbebauung“. Das ist auch ein Eingriff in die vorhandene Siedlungsstruktur. Fällt auch unter die „Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit nach Grundgesetzt“. (GG Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4) Fehlt aber einfach. Wären ja MINUS MINUS für den Westen.

Auch sollte man die „Anzahl prekärer Wohnsituationen“ in den Siedlungen Scharmbeckstotel, Settenbeck und Lesumstotel ermitteln, die eine Nutzung des Gebäudes und des Gartens fast unmöglich machen. Aber diese „Zumutbarkeitsanalyse“ (siehe 2015) wurde verweigert.  Als wenn der Abriss des Hauses der einzige wichtige Eingriff wäre. Diese Familien bekommen eine Entschädigung nach 2029. Die anderen Familien nicht und müssen die Bundesstraße am Haus ertragen… Die Entwertung tragen heute schon beide Gruppen… Auch die Anzahl der Grundstücke mit Wohnbebauung, die unmittelbar oder noch im Abstand 20m – 50m liegen wären Hinweise für die „Eingriffe in die Siedlungsstruktur“. (Prüfung!)

Mein Hinweis: Der Abstand eines Gebäudes darf 20 m zum befestigten Kante oder zum Rand Trog/Wall nicht unterschreiten. Siehe: Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für Bundesstraßen. Warum hier keine Auswertungen zur Anzahl Grundstücke? Wer wohnt unter einer Brücke (Heerweger Moor) oder wird durch ein Bauwerk beschattet? Die Anwohner sollten sich informieren. Die Verantwortlichen sollten endlich ein Bürgerbüro vor Ort (Vorschlag: 1-2 Tage per Monat, Hannover hatte doch mal gute Ideen zur Bürgerbeteiligung…) einrichten, wo die Betroffenen Ihre zukünftige Situation erfahren können. Nach neuer Linienfestlegung in Q3 2025 oder 2929 ist es zu spät.

Da bei einem wirklichen Variantenvergleich (siehe B3) mit vielen Varianten eine Variante mit Abriss oder direkt durch eine Siedlung ausgeschlossen worden wäre, hat man hier wohl den hohen Wert 18% Gewichtung ( Prüfung: Warum statt Ausschluss jetzt 18%? ) vergeben. (MINUS MINUS ergibt dann für West eine Differenz von -0,36 gegen Ost mit 0 in der Gesamtbewertung) Noch Fragen?

NEU: Jetzt nur 3 Stufen! Also für 1 MINUS nur noch auch -0,18 Diff.!

Es wird zu später (2029 im Planfeststellungsverfahren) zu klären sein, warum man vor diesem fragwürdigen „Variantenvergleich“ alle anderen möglichen Varianten „abgeschichtet“ und damit „verhindert“ hat.

Meine Meinung: Je weniger Einzelpunkte ein Thema hat, je weniger Plus- oder Minuspunkte werden gesammelt. Da wo etwas gegen die „West-Variante“ spricht, hat man weniger Punkte eingebaut… (Achtung: Ich bin nicht immer neutral. Beide Alternativen sind ungeeignet!) Auch der Wechsel von mal ha (Fläche) zu Länge ist interessant. Gerade da, wo bei „Beeinträchtigung bestehender Siedlungsstruktur“ wird nur ha genannt. Hier würde die große Länge in Meter längs der Siedlungen gegen die West-Variante sprechen. Warum hier nicht beide Werte ha und m?

In dem weiteren Unterpunkt zur „Raum und Siedlungsstruktur“ (Wichtung 5%) kann man hier natürlich nicht erkennen, ob zum Beispiel die Erholungsgebiete „Heerweger Moor“, der „Stoteler Wald“, die Knicklandschaften, die Wanderwege, die zukünftigen Sackgassen etc. überhaupt berücksichtigt werden.

Das Dialog-Forum hat bisher nicht gefragt. Jetzt könnte es fragen…

Mein Hinweis: Bei der B3 gibt es den Begriff „Raumwiderstand Mensch RWK1„, der verhindert, dass die Planung durch und direkt an Siedlungen geplant wird. Hier wird das einfach nicht benannt, nicht ermittelt und damit nicht berücksichtigt. Und auch nicht im Dialogforum gefragt. Warum befassen sich regional keine Fachleute mit dem Thema, oder haben wir keine?

Bei Nr. 2 Verkehrliche Beurteilung ( 6% Wichtung ) wäre natürlich gut zu wissen, ob in die Bewertung auch der Umweg über die A 27 bei einer westlichen Variante berücksichtigt wird. Auch hier sind die sogenannten „Fakten aus den Gutachten“ zu berücksichtigen.

Man hat an dem Abend nur 4 kleine Strecken in Ritterhude (siehe Bild unten) vorgestellt. Alle zeigen ein größere Entlastung bei der Ost-Variante. (Ich war zuerst überrascht?) Dazu stellt man eine zusätzliche „Normierung“ vor, die die Länge des Weges berücksichtigt. Also KFZ/24h mal km… Wird also nicht übersichtlicher…

Auch hier fehlt wieder der Wille eine komplette und übersichtliche Info mit Zahlen zu übergeben.

Beispiel: Belastung heute, Belastung ohne Umgehung, Belastung Ost und Belastung West. Dies mindestens an den Punkten Settenbeck (als Anfang/Ende), Scharmbeckstotel, mehrere Punkte Ritterhude, dann die Umgehungsstraßen Ost und West und die jeweiligen Anschlusspunkte A27. Dazu auf der A27 Ihlpohl, da hier bei einer West-Variante der Verkehr stark ansteigt…

Damit könnte der Bürger oder der Betroffene etwas anfangen!

Das beruhigt mich alles nicht. Nach meinen Überprüfungen hat man in die Ost-Berechnung mehr Verkehr (siehe Knotenpunkt Settenbeck) gegeben, um die Entlastungswirkung einer West-Variante an den Einzelpunkten zu erhöhen. Aber das ist erst 2029 in der Klage relevant. Siehe meinen gesonderten Beitrag zum Protokoll mit den Berechnungen. (Akteneinsicht steht uns zu!)

Im Unterpunkt „Reisezeit“ wäre der Umweg über die A27 als Unterscheidung relevant. Wer will denn in Settenbeck/Lintel noch nach Bremerhaven? Und wer nach Bremen will, fährt doch nicht mehr als 10 km Umweg über den Westen … Nur wer soll das in einer leeren Matrix prüfen?

Bei dem Abschnitt 3:Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung kann man nicht erkennen, ob am Knotenpunkt Settenbeck/Lintel das hohe Verkehrsaufkommen von über 33.000 Fahrzeugen per Tag bewertet wird. Im Tal der Wienbeck, am tiefsten Punkt der Landschaft, diese Fern-Verkehre zusammenzuziehen ist gefährlich, es will aber heute keiner hören oder diskutieren. Auch wie man hier in 4 Richtungen die geplante Geschwindigkeit erreichen will, ist noch nicht erkennbar. Dazu die Grundwassergefahr durch die internationalen Gefahrguttransporter (Neuer Elbtunnel A20) und Gas-Kühltransporte aus Stade vom neuen LNG-Terminal. Dazu die hohe zukünftige Feinstaubbelastung der Anwohner. Dies spricht gegen beide Varianten!

Aber für die örtlichen Verantwortlichen im Dialog Forum und im Kreistag ist das heute nicht relevant. Es wurden keine Gewichtung vergeben, mit dem Hinweis, dass Sicherheit immer eingehalten werden muss…

Im Abschnitt 4: „Umweltverträglichkeit“ ( 44% Gewicht ) fällt sofort auf, dass sich mehr Unterpunkte mit der Natur als mit dem Menschen beschäftigen. Das ist gut so für die Natur. Aber dadurch wird die Entscheidung für die West-Variante vorbestimmt. Da hier nur eine Variante gegen eine durch NATURA2000 geschützte Variante antritt, hat der „Mensch“ auf dieser Linienführung im Westen sofort verloren. Alle anderen möglichen Varianten wurden vor dem Variantenvergleich still beseitigt.(Warum? Prüfung erst gerichtlich 2029?)

Schutzgut Luft, Klima“ ( 3% Gewicht ) Mehrzunahme NO2 an der B74neu gegen Entlastung NO2 an der B74alt. Feinstaub fehlt? Es sind Mindestabstände zur Wohnbebauung einzuhalten! Wer fragt im Dialog-Forum? Umweg über die A27 bring zusätzliche THG Emissionen (Erderwärmung). Wer fragt hier?

Meine Frage: Wurde die Anzahl der Familien ermittelt, bei denen die Mindestabstände für Feinstaub und Lärm unterschritten werden? Sind zusätzliche Maßnahmen geplant?

Beispiel „Schutzgut Landschaft“ (1% Gewicht ) : „Visuelle Überprägung“ findet auch im Westen statt. Brücke Heerweger Moor oder der Fly-Over Werschenreger Str. vor dem Stoteler Wald. Wird das bewertet, oder wie zählt die Brücke über die Eisenbahn im Osten. Nur 1%? Ich glaube, dass für die Menschen dicht am riesigen Bauwerk dieser Punkt schwerer wiegt.

Meine Meinung: Mensch und Natur sollten hier mit je 50% berücksichtigt werden. Das wäre der Standard. (siehe Internet Umgehungsstraße B3). Das wird hier leider nicht so sein. Warum eigentlich nicht?

Schutzgut Mensch nur noch 6% Gewichtung. (1 MINUS mal 0,06 ergibt hier jetzt -0,06 Differenz um gegen die West-Variante spricht.

Meine Meinung: Es wurden alle Empfehlungen hinsichtlich Lärm und Feinstaub für den Abstand zur Wohnbebauung nicht beachtet. Sie können beim Ministerium für Umwelt BMUV in Berlin abgerufen werden. Warum wird das nicht von regionalen Verantwortlichen geprüft und diskutiert. Warum sollen ca. 1.000 Familien dies jetzt als PP „persönliches Pech“ erleiden.

Die Natur im Westen wurde stark unterbewertet und kann mit NATURA2000 in der Hamme-Niederung nicht mithalten. Die Naturschützer haben sich wohl schon entschieden. Entlastungen der Menschen an der alten b74 durch die B74neu sind nur punktuell feststellbar. (Riesstraße)

Die Belastungen der Familien z.B. über „Lärmkarten“ wurden noch nicht veröffentlicht. Das vorgeschriene Berechnungsverfahren kann aber die wirklichen Verhältnisse bei Westwind nicht wiedergeben. Über Jahre werden die Betroffenen nach 2036 prozessieren müssen. Die Zunahme Ihlpohl oder Platjenwerbe bei einem westlichen Umweg, will keiner diskutieren.

Beispiel: Wer in Lesumstotel (z.B. Hengstweg usw.) in der Nähe des von RH als Ruhebereich ausgewiesenen Gebietes gebaut hat, dicht am Heerweger Moor oder in Scharmbeckstotel hört zukünftig nachts wohl um ca. +20dBA (3 mal mehr oder plus 200%) mehr Lärm. Dies wird hier in der Matrix gar nicht erwähnt, wenn das Rechenverfahren unter ca. 50 dBA ergibt. Die Anwohner sollten sich informieren was ein solcher Dauerton um 800 Hz nachts mit um 50dBA (Gebietsabhängig) bedeutet. Kein Haus wurde dafür ausgerüstet…Natürlich ist das auch von der Lage und Abstand abhängig….

Das Dialog-Forum sollte eine Prüfungsmöglichkeit des Ergebnisses vor der öffentlichen Bekanntgabe des Variantenvergleichs verlangen, und nicht nur die Vorlage einer leeren Matrix akzeptieren, die allgemein bekannt ist, leider aber die kommende Entscheidung schon mit beeinflusst.

Aber dazu müsste man sich ja detailliert mit dem Thema befassen!

Bei dem ZIEL 5 „KOSTEN“ wäre auch die „Wichtung“ für die Beurteilung von Abschnitt Nr. 1 bis 5 wichtig. Damit kann man jedes Ergebnis bei hier nur 2 Varianten vorwegnehmen… Das Verfahren „Variantenvergleich“ hat regelmäßig mehr als 5 Varianten. Es soll ja die Entscheidung bei unübersichtlichen Projekten unterstützen. (Siehe auch Umgehungsstraße B3)

NEU: Bremen verlangt jetzt den direkten Anschluss an den Wesertunnel. So wie 2015 vom Bund in der Linienbestimmung verlangt. Ein energischen Schreiben liegt vor. Niedersachsen verweist darauf, dass die „Leistungsfähigkeit“ der Anbindung über die Ritterhuder Heerstraße auch so gegeben ist. Bremen sieht die Kosten als zu gering angesetzt und will aber weiter keinen Eingriff in die Wümme-Niederung

Meine Meinung: Man treibt die Kosten und den Widerstand gegen die „Ost-Variante“ durch riesige Knotenpunkte im Moor hoch, obwohl die Regelwerke für diesen Straßentyp auch gesteuerte Lichtanlagen zulassen würden. (Antwort der Planung auf meine Fragen: Man darf, muss aber nicht!) Und jetzt leistet man sich einen künstlichen Streit auf Länderebene vor den Betroffenen, um die Ost-Variante gegen die Westvariante auszutauschen. Auch dieser Sterit Welche Meinung haben Sie?

Man muss auch die berücksichtigten „Einzelkosten“ kennen. Warum nur 2 Positionen. Warum nicht die Einzelpositionen?

Beispiele für einige Einzelkosten:

Ist der passive Lärmschutz (Fenster, Türen, Dächer, Fassaden…) für ca. 500 bis 1.000 Familien berücksichtig? Ist überhaupt an aktiven Schutz (Belag, Wände, Wälle usw.) gedacht worden oder lässt man die Anwohner lieber klagen? Dann kommen nur die Geschwindigkeitsbegrenzungen dicht an den 5 Siedlungsgebieten…

Hinweis: Schallschutzwände wurden mit eingepreist, kam an an dem Abend als Antwort! Aber wenn man die Anzahl der betroffenen Häuser auf der Westseite nicht ermittelt, wie kann man die Kosten für die Ertüchtigung der Häuser einplanen. Alles dann erst nach 2036?

Sollte nicht der Umweg über die A27 bei der West-Variante als gesellschaftliche Kosten angesetzt werden?  Das Dialog Forum bringt keine Hinweise und Kritik an der westlichen Umfahrung ein.

Die Bewertung der nassen Ton- und Lehmschicht im Westen ist hinsichtlich der Auskofferung und Körper-Schallentkopplung auch in den Kosten zu bewerten. Soll aber erst im nächsten Planungsabschnitt bewertet werden… (Antwort auf meine Frage!) Das Problem ist durchaus mit dem Torf im Osten bei den Kosten vergleichbar, wenn man es sehen will. Über die kritische Wasserführung auf dem Geestrücken und die Kosten wird sicher erst 2032 bis 2036 etwas zu hören sein. Die Bohrungen wurden angekündigt…

Wie soll hier ein Kostenvergleich funktionieren, wenn die Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt oder benannt werden. Warum hier nicht eine Beteiligung zumindest des DIALOG FORUMS?

Mein Hinweis: Da das eigentliche Ziel der „Ausbau der B74“ als Verbindung Bremen zur A20 über Bremervörde ist, wird dieser Variantenvergleich zur Farce. Als Umgehungstraße geplant, wird sie die Anforderungen mit diesem Linienverlauf ab Settenbeck/Lintel nicht erfüllen. Siehe dann unsere Diskussionen 2029.

Außerdem wurde durch die lange Zurückhaltung von Bremen zu dem geplanten direkten Anschluss an den Wesertunnel BAB 281 jetzt eine neue fachliche Diskussion eröffnet. Bremen verlangt jetzt die Anbindung an die BAB 281 von Niedersachsen und weist die heutige Planung über die Ritterhuder Heerstraße direkt zur A27 zurück. (Mehr Kosten!) Niedersachsen behauptet, sie erreichen auch so die notwendige Leistungsfähigkeit und bleiben dabei. Als West-Betroffener wirkt dieser Streit künstlich herbeigeführt. Zu Lasten der West-Variante….

Neuer Hinweis: Dieser fehlende Anbindung und der fachliche Streit wurde an dem Abend im DIALOG FORUM von einem Teilnehmer sogar kritisiert! Dazu das Thema „Fahrradfahrer“! Dazu auch die Frage, ob dieser Vorgang überhaupt noch zu einem „rechtssicheren Ergebnis“ führt. Ich bin überrascht und warte jetzt auf das Protokoll. Bleiben Sie interessiert.

Die Interessenverbände wollen den Einstieg in den Ausbau der B74. Sie unterstreichen regelmäßig die Bedeutung für das Nord-,Westliche-Niedersachen. Die örtliche Politik und Verwaltung will bis auf wenige Vertreter die Verantwortung beim Land und Bund verorteten. Ein Projekt von wohl bis 100 Mio. und diesen vielen offenen Punkten sollte anders behandelt werden, zumal es auch noch gegen die erklärten Ziele der regionalen Raumordnung RROP verstößt.

Ich wünsche mir heute eine ehrliche und offene Diskussion. Warum schiebt man immer neue Infos nach. Wir sind doch keine kleinen Kinder, denen man die Wahrheit nur bröckchenweise mitteilen kann. Ein weiterer Akt in diesem Drama mit mehreren Vorhängen führt zur Aufrechterhaltung der Spannung aber verursacht auch hier nur Verwirrung.

Ich werde auch die Klage für 2029 weiter mit vorbereiten. Meine Absicht wird immer stärker, bis 2029 ein Buch zu schreiben, mit dem Titel „Hurra, wir bekommen eine Umgehungsstraße„. Es wird eine Mischung aus Satire, Posse, Farce und Sachbuch. Für alle Hinweise bin ich weiterhin dankbar.

Wenn ein Landrat unsere Probleme heute in der Zeitung mit der Bemerkung abtut, dass es bei allen Veränderungen immer Betroffene gibt, dann hat er völlig recht. Ich erwarte nur einen fairen Umgang in diesem Verfahren und wenn wirklich gesellschaftspolitisch gewollt, eine vernünftige Ausführung dieser Straße, mit der die Anwohner leben können. Leider gibt es an einem fairen Verfahren noch erhebliche Zweifel… diese Linienführung ist es nicht…. daher war es wieder Zeit für einen Leserbrief:

Mein Leserbrief:

Ja, wir brauchen auch eine Kehrtwende in der Diskussion zur B74neu

Bei den Antworten auf die Fragen zur Planung der B74neu hätte ich mir als Betroffener etwas mehr Empathie und auch Projektwissen vom Landrat gewünscht. Durch diese neue alternative Linienführung werden auf der Westseite um 1.000 Familie ein völlig neues Umfeld erhalten und zusätzlich den Lärm einer Bundesstraße ertragen müssen. Einige Familien hatten vor dem Bau angefragt, ob die alten Pläne noch verfolgt werden. Dies wurde verneint. Unser Landrat erwähnt extra, dass sich die Situation in Settenbeck durch eine Umgehungsstraße verbessern könnte und verkennt völlig, dass es gerade hier im Tal der Wienbeck zu einer massiven Erhöhung der täglichen Verkehrszahlen durch die B74neu kommen wird, egal ob Ost- oder West-Variante. Nicht nur hier droht statt einer Entlastung eine eine zusätzliche Belastung. Die Vorplanung liegt zwar beim Land, aber der Landkreis kann die Verantwortung für negative Auswirkungen, betroffene Bürger und die formulierten Ziele der RROP nicht abgeben. Diese zwei Linienführungen sind nicht geeignet. Nach dem Wahlkampf sollte endlich ein runder Tisch eingerichtet werden, der auch Details inhaltlich und fachlich vor Ort diskutiert und weiteren Schaden abwendet. Das DIALOG FORUM leistet dies nicht. Ein weiteres Wegducken sollten die Bürger im Kreis nicht akzeptieren.   Bernd Albrecht, Osterholz-Scharmbeck

Frage: Wo ist Ihr Leserbrief?

Wir haben jetzt noch bis Q3 2025 Zeit, Einfluss zu nehmen.

Der Text hier wird laufend überarbeitet. Bitte kommen Sie wieder…. Bitte lesen Sie das Protokoll zu dieser Sitzung in einigen Wochen… Suchwort Internet: „b74neu“

Nur ein Beispiel: Mehr Infos für die Interessierten aus der „Planung B3“ zu einem wohl regelkonformen Variantenvergleich mit 9 Varianten:

ANLAGE: MATRIX vom 22.01.2025

4 Comments

  • Ich stehe für Fragen auch gern unter albrechtbe@aol.com oder 0173 5191996 zur Verfügung. Wer hier im Kommentar schreibt, wird nicht gleich veröffentlicht. Nur wenn es ausdrücklich gewünscht wird. Das ist hier kein facebook. Hier muss man lesen…..
    Man kann aber auch bei facebook oder instagram unter #b74nie oder #B74neu oder #b74westtangente etwas finden…

  • Wir suchen weiter nach Personen, die sich im Detail mit dem Problem beschäftigen wollen. Nicht nur Natur und Landwirtschaft, die starke Vertreter haben. Die Themen Lärm, Feinstaub, Schwingungen, Ertüchtigung von Häusern, Rechtsfragen, Entwertung, Enteignung, Verfahren, Methoden, Öffentlichkeitsarbeit usw. müssen bearbeitet werden. Siehe auch Anmeldung: http://www.B74nie.de

  • Wer bis hier gelesen hat, hat eine hohe Lesezeit hinter sich gebracht. Die Technik erlaubt, dass ich sehe, dass nur ca. 25% der Leser wohl bis hier kommen. Das ist harte Kost. Danke! Wir warten jetzt auf das Protokoll von dieser Vorstellung der Matrix. Ich war ja leider nicht dabei. VLG Bernd Albrecht

  • Diese fehlende Anbindung an den Wesertunnle und der fachliche Streit wurde an dem Abend im DIALOG FORUM von einem Teilnehmer sogar kritisiert! Dazu das Thema „Fahrradfahrer“! Dazu auch die Frage, ob dieser Vorgang überhaupt noch zu einem „rechtssicheren Ergebnis“ führt. Ich bin überrascht und warte jetzt auf das Protokoll. Bleiben Sie interessiert. VLG Bernd Albrecht

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