04/06/2024

Ist eine Bürgerbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung) bei der Planung der B74OURitterhude möglich?

Die Entscheidung über den Bau und die Linienführung der Tangenten der B74neu findet nicht demokratisch statt, dies auch laut Erklärung des Planungsteams auf seiner Website.

Jedoch wurde neben dem Dialogforum auch eine Anschrift für Fragen an das Planungsteam eingerichtet. Das ist meiner Meinung nach mehr, als der Gesetzgeber für eine Vorplanung verlangt. (Siehe auch BauGB §3) Leider werden die Fragen zur Vorplanung mit dem Hinweis auf den heutigen Planungsstand nur in Teilen beantwortet. oder nicht verstanden.

Neuer Hinweis: Zusätzlich gab es 2023 auch noch die Möglichkeit für eine Telefonkonferenz mit dem Planern. Zugegen war ein hochkarätiger IFOK Konfliktmoderator einer der bekanntesten deutschen Beratungsgesellschaft. Über die Ergebnisse berichte ich extra.

Für einen Alternativen-Vergleich oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Mensch + Natur) sieht das anders aus. Hier ist die Beteiligung vorgeschrieben. Dazu muss er umfassend informiert werden.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit für Fragen und Bedenken unter b74ouritterhude@ifok.de .

Viele Anwohner glauben noch, dass man später ja noch klagen kann, wenn die Wohnqualität weg ist.

Meine Meinung: Es läuft nur heute ein politischer Willensbildungsprozess, gegen den man später nicht mehr klagen kann. Jetzt müssen die Interessen der Anwohner vollständig und ausreichend schon in der Planung und Kostenschätzung berücksichtigt werden. Nur so kann eine Entscheidungsgrundlage entstehen. Will am es auch hier wieder auf eine Flut von jahrelangen Einzelklagen ankommen lassen, damit die Betroffenen Ihre Wohnqualität in Teilen zurückbekommen?

Reine Verfahrensfehler wird auch dieses Team nicht machen.

Die Bewohner in Scharmbeckstotel, Ritterhude-West, Lesumstotel, Stendorf und Ihloohl setzen, meiner Meinung nach, und dies in der Mehrzahl weiter auf die bisherige Ost-Tangente.

Achtung, die damalige Festlegung in der „bindenden Linienbestimmung von 2015“ des Bundes an die Länder für die Osttangente mit den vielen Ausschlussgründen für eine Westtangente ist heute leider wertlos! Sie hat nur eine interne Wirkung und keine externe, also kann der Bürger sie nicht einklagen. Aber die Begründungen sind weiter richtig und gültig. Sie werden nur nicht mehr benutzt…

Das ist auch gefährlich, da nur noch bis Ende 2024 über die Zumutbarkeit der Westtangente entschieden wird.

Noch wissen viele Betroffene nicht, welche Belastung auf sie zukommt.

Meine Schild bei der DEMO

Und hier mein erster Gehversuch auf FACEBOOK. Wir brauchen mehr junge Leute! Erst 2029 eine Klagemöglichkeit und dann erst nach 2036 über viele Einzelklagen und eigene Gutachter etwas Wohnqualität zurückbekommen. Die Klagen werden bis 2040 und länger andauern…

Nur jetzt können wir noch die Prüfung der Zumutbarkeit und die Bewertung im Variantenvergleich beeinflussen…. Anfang 2025 ist es zu spät…

4 Comments

  • Ja, es gab Briefe von Betroffenen an Politiker und diverse Leserbriefe in den Zeitungen. Aber die örtlichen Vertreter in politischen Ämtern haben das Thema schon vor langer Zeit an Berlin abgegeben…Hannover muss jetzt ausführen…

    Dass es jetzt nicht mehr um die einfache Umlenkung von Pendlerströmen nach Bremen zur Entlastung der „B74 Anwohner“ geht, sondern um eine LKW-Fernstraße mit „maximalen Knotenpunkten“ geben nur wenige Entscheidungsträger zu. Leider erkennen das auch nur wenige Betroffene.

  • Hallo! Wer zukünftig im Abstand von 20m oder 200m oder auch 500m an einer B74neu Tangente wohnt, sollte sich schon heute mit dem Thema Lärm beschäftigen. Ich habe eine kurze Ausarbeitung erstellt, die ich gern als pdf zusende. (Anforderung über albrechtbe@aol.com)

  • Hallo!
    Die Frage nach den 20m Abstand kann ich erklären?

    Genau kann ich die resultierenden Abstände natürlich nicht erkennen. Aber der Mindestabstand 20 m zu Gebäuden ist laut Vorschrift für Bundesstraßen festgelegt. (§9 Abs. 1 Nr. 1 FStrG)

    Am Beispiel Scharmbeckstotelerstraße sollen 3 Häuser in Reihe abgerissen werden. Die verbleibenden Anwohner haben dann die Bundestraße b74neu in mindestens 20m Abstand. Man wird ja nicht mehr Häuser abreißen als notwendig. Eins noch gegenüber.
    Domino-Effekt: Ist das Nachbarhaus, das stehen bleibt wirkliche bewohnbar?

    Der geplante Trog mit Deckel unter der Scharmbeckstoteler Str. reicht von Einfahrt zu Ausfahrt auch nur von Terrasse zu Terrasse der verbleibenden Häuser auf beiden Straßenseiten. Also keine wirkliche zumutbare Lärmschutzmaßnahme.

    Hinweis: Ab 80 m Länge ist ein Trog mit Deckel ein Tunnel. Man lernt nicht aus.

  • Bitte stellen sie Ihre Fragen auch an das Planungsteam. Beispiel: Es werden ca. 16 Sackgassen geschaffen. Also Wege gesperrt. Alle Anwohner, Autos, Schulkinder, Hundeführer, Wanderer usw. gehen dann über wenige restliche Wege. Prüfen Sie das in Ihrer Umgebung. Ein Kreuz markiert die Sperrung. Wollen Sie das?

    Meine Frage von heute:

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Am 13.9.2019 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Presse und damit die Bürger darüber informiert, dass Alternativen und bisher nicht in Erwägung gezogene Trassenführungen betrachtet und ergebnisoffen bewertet werden.

    1. Wo können die Ergebnisse dieser Erwägungen eingesehen werden? Wann wurde wo informiert?
    2. Welche neuen Trassenführungen wurden bewertet?

    3. Wann, wo und warum wurde entschieden, dass nur die eine „Westtangente“ in einen neuen Alternativenvergleich mit der Vorzugsvariante „Osttangente“ genommen wird?

    4. Warum wurden die Argumente gegen die eine „Westtangente“ zur verkehrlichen Entlastungswirkung, Wirtschaftlichkeit, raumordnerische siedlungsbezogene Probleme, schalltechnische Wirkung und der Abriss von Wohngebäuden nicht berücksichtigt?

    Ich bitte um eine schnelle Beantwortung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernd Albrecht

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