21/06/2024

Wie kann ein Variantenvergleich zur B74neu eine bindende Entscheidung des Bundes mit Auflagen und Bedingungen überschreiben

Der laufende Variantenvergleich mit nur einer neuen Variante, der Westvariante, ist eine „technische Entscheidung“ des Landes. Danach besteht auch im dann folgenden, möglicherweise verkürzten Raumordnungsverfahren keine Klagemöglichkeit. Meine Befürchtung heute ist, dass es das immer wieder als notwendig angekündigte Raumordnungsverfahren mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gar nicht mehr geben wird.

NEU: Eine kleine Gruppe von Betroffenen hat eine erste Rechtsauskunft von einem bekannten Juristen im Verwaltungs- und Straßenbaurecht eingeholt. Ich bitte hier um eine direkte schriftliche Nachfrage unter albrechtbe@aol.com mit Angabe von Namen und Betroffenheit. Gerne berichte ich über das Ergebnis weiter.

NEU: Unten im Kommentar das Schreiben an die für Fragen zuständige Stelle im Planungsteam

Was ist, wenn es nur einen neuen „Erlass zur Linienbestimmung“ gibt?

Bitte bilden Sie sich eine Meinung und bitte weitere Hinweise. Der Beitrag wird überarbeitet…

Das folgende Schreiben vom 24.7.2015 vom Bund an das Land ist eine bindende Entscheidung mit Auflagen und Bedingungen. Er wurde immer als rechtsverbindlich bezeichnet.

Warum wurde aber dann, trotzdem die heutige Westvariante in den Vergleich genommen? Sie erfüllt die zwingenden Bedingungen nicht. Warum nur eine zusätzliche Alternative? Dazu eine leichter und günstiger baubare Variante nur auf Landesgebiet, also ohne Abstimmung mit Bremen.

Meine Meinung: Dazu hätte man keinen Variantenvergleich machen müssen!

Warum wurde noch 2019 im Infobrief zur B74neu angekündigt, dass ganz neue unbekannte Varianten in der Vorbereitung sind? Wer hat hier wo entschieden, den kurzen Weg zu wählen? Also nur eine, die Westtangente in den aussichtslosen Wettkampf „Variantenvergleich“ zu schicken. Die „Abschichtung“, also der Ausschluss aller anderen Varianten nach nur einem Kriterium setzt das Verfahren „Variantenvergleich“ geplant außer Kraft.

Hier der Inhalt des Erlasses mit meinen Worten:

  1. Alternativlosigkeit der Ostvariante erneut prüfen (Auflage?)
  2. Suche die Abstimmung mit Bremen (Auflage?)
  3. Die geforderte Ausnahmeprüfung bestätigte die Ostvariante (war also schon erfolgt)
  4. Alle Westvarianten sind auch mit Begründung „Schutz des Menschen“ ausgeschlossen (Bedingung?)
  5. Die Verlagerung der Verkehre in den Westen ist untersagt. (Bedingung?)

Bitte lesen Sie selber:

Start Zitate:…………………………

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -^

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr HANNOVER

Betreff: B 74, Neubau der Ortsumgehungen (OU) Ritterhude und Scharmbeckstotel – Linienbestimmung nach § 16 (l) FStrG Bezug: Ihr Schreiben vom 27.04.2012, Az. : 22/31202-B 74 Aktenzeichen: StB 21/72131. 9/1074-1681933 Datum: Bonn, 24. 07.2015

„Im Erlass zur Linienbestimmung wird der NLStBV aufgegeben, die Alternativlosigkeit der linienbestimmten Ostvariante erneut zu prüfen. Gleichzeitig muss untersucht werden, ob über die linienbestimmte Trasse hinaus ein Ausbaubedarf besteht (Ritterhuder Heerstraße, Wümmebrücke, Anschluss an die A 27)“

„Für die weiteren Planungsschritte bitte ich in Abstimmung mit der bremischen Straßenbauverwaltung die Verkehrsbelastungen mit den Ergebnissen der Bedarfsplanprognose 2030 abzugleichen….“

„Mit der Ostvariante wurde dagegen eine Trasse gefunden, die trotz der Feststellung der er[1]heblichen Beeinträchtigung von Schutz- und Erhaltungszielen des EU[1]Vogelschutzgebiets Hammeniederung die an sie gestellten Ziele einer leistungsfähigen Verkehrsachse mit wirtschaftlich vertretbarem Auf[1]wand am besten erfüllt und gleichzeitig die o. g. erheblichen Beein[1]trächtigungen bestehender Siedlungsbereiche weitestgehend vermei[1]det.“

„Es bleibt den Ländern im Übrigen unbenommen, in eigener Verant[1]wortung mit den neuen Baulastträgern Verhandlungen zur Übernahme der Baulast durchzuführen“

„Diese aufgrund funktionaler Betrachtung der künftigen Bundesfem[1]Straße erforderliche Umstufüng bitte ich mit der bremischen Straßen[1]bauverwaltung abzustimmen. „

„Das EU Vogelschutzgebiet DE 2719-401 „Hammeniederung“ wird durch die Vorzugsvariante an seinem südwestlichen Rand tangiert. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes sind bezogen auf die vorkommenden Arten Weißstoreh, Uferschnepfe, Kiebitz und Rotschenkel trotz Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erheblich. Zertiflltflt seit 1009 audK berufundfamilie Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Seite 4 von 6 Im Rahmen der gem. § 34 Abs. 3 BNatSchG erforderlichen Ausnahmeprüfung war eine Altemativenprüfimg durchzuführen. „Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorzugsvariante die einzig zumutbare Alternative ist und die im Variantenvergleich verbliebene WestVariante auf Grundlage der maßgebenden Abwägungskriterien (verkehrliche Entlastungswirkung, Wirtschaftlichkeit, raumordnerische, siedlungsbezogene und schalltechnische Wirkungen) keine zumutbare Alternative zu der Ostvariante darstellt. Insbesondere die nicht optimale Anbindung des Oberzentrums Bremen an den nordöstlich des Oberzentrums gelegenen Raum, die gravierenden Auswirkungen auf die vorhandenen Siedlungsbereiche (Abriss wertvoller Wohngebäude) sowie die erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastungen ……..fuhren zu dem Ergebnis, dass die Westvariante keine zumutbare Alternative ist.“

Ende Zitate…………………………..

Leider hat dieses Schreiben bis heute zur Verwirrung beigetragen. Jahrelang haben angeblich gut informierte Bürger auf diesen Erlass hingewiesen. Es kann gar keine Westvariante kommen. Und nun ist sie bald da. Wenige Begründungen für die Umgehung der Auflagen und Bedingungen erreichte die Öffentlichkeit. Kein Amtsträger konnte und wollte etwas erklären.

Leider hatte man in der Linienfestlegung von 2015 eine Ausstiegsklausel auf Seite 5 oben mit eingebaut. Neue Daten sollten die Alternativlosigkeit und damit auch die Entscheidung FFH NATURA 2000 erneut überprüfen. Damit hatte wohl 2015 jede Seite das, was sie wollte! Und 2019 starte man dieses Prozess neu. Still und leise, aber dafür mit sicherer Strategie. Für unsere jungen Leser: Die Kammer des Schreckens wurde damit für die Westtangente geöffnet.

Viele Fragen wirft diese bindende Linienfestlegung für die heute Betroffenen der West-Variante auf.

Wie verliefen die geforderten Verhandlungen mit Bremen? Will Bremen einen direkten B74neu Anschluss? Ist die Übernahme der „Baulast“ verhandelt? Wenn die Verantwortlichen im Land Niedersachsen und Bremen zu dem Ergebnis kamen, dass eine Ostvariante nicht mehr gewollt ist, dann hätte man das meiner Meinung nach der Öffentlichkeit mitteilen müssen.

Wenn es keine B74neu Osttangente mehr geben soll, dann kann ich mich dem anschließen. Aber bitte nicht um den Preis einer Westtangente, die auf diese auffällig schnelle Weise zur Vorzugsvariante werden soll.

Beide Linienführungen aus dem Jahr 1999 sind falsch und ungeeignet für die Verkehrsprognose 2035.

Das beste Beispiel ist der Knotenpunkt Settenbeck. Hier erfolgt ein dramatischer Anstieg des Verkehrsaufkommens und Risikos.

Warum wurden 2019 im Info-Blatt der Landesregierung an die Bürger noch neue unbekannte Linienführungen zur weiteren Prüfung angekündigt? Was passierte danach? Warum nur eine nicht zugelassene „Westvariante“ im Variantenvergleich nach nur einem Kriterium? Gelten die Argumente von 2015 nicht mehr?

Das Aussortieren von Alternativen vor dem Variantenvergleich aufgrund eines Kriteriums ist auffällig. Nun wird die eine Westtangente als „Alternative“ die damalige „Ausnahmenregelung Natura 2000“ nicht mehr ermöglichen und die Westtangente ist damit jetzt schon zementiert. Zersiedelung, Zerschneidung von Wohngebieten, Umweg, Abriss von Wohnhäuser, Lärm usw. brauchen eigentlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Daher ist es jetzt noch wichtiger, dass die Betroffenen die Zumutbarkeit in Frage stellen!

Ohne die „Osttangente“ gibt es nur noch die „Westtangente„. Gerne beantworte ich Fragen hierzu!

Auch wenn eine neue Verkehrsprognose 2035 fast doppelte Verkehre zeigt, oder die Umwelt sich ändert, oder höchste Anforderungen monströse Knotenpunkte an der Osttangente hervorrufen, ist dies kein Grund für diese Vorgehensweise. Es bleiben zu viele Fragen in diesem Verfahren offen.

Beispiel: Bitte vergleichen sie den monströsen raumfressenden Knotenpunkt Settenbeck/Lintel der Osttangente mit dem Knotenpunkt der Westtangente mit 2 Lichtanlagen (!) an selber Stelle. Hier ist der Ausgangspunkt für beide Varianten mit risikoreichen 30.000 Verkehren per Tag. Lichtanlagen und Querungen waren doch für die Osttangente ausgeschlossen. Warum diese nicht faire Behandlung der beiden Varianten? Bilden Sie sich bitte eine eigene Meinung.

Meine Meinung: Wenn man 2019 dann informiert wird, dass die Datenlage überholt ist, und auch noch neue unbekannte Varianten geprüft werden sollen, dann hätte der betroffene Bürger einen richtigen neuen Variantenvergleich erwartet.

Wenn die Betroffenen jetzt nicht aktiv werden, dann ist dieser geplante Konstrukt erfolgreich und das zu Lasten von ca. 1.000 Familien an der Westtangente.

2 Comments

  • Ich habe jetzt folgendes Schreiben abgeschickt. Bitte Lesen und gern kommentieren.

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Wir haben folgenden Fragen zur Westtangente, dem laufenden Variantenvergleich und der Überprüfung der Zumutbarkeit:
    1. Warum wurde dem Verwaltungsakt vom 27.7.2015 zur Linienbestimmung der Osttangente nicht gefolgt? Warum wurden die Auflagen und Bedingungen vom Bund an die Länder Niedersachsen und Bremen im weiteren Verfahrensablauf nicht beachtet?
    2. Wann und mit welchem Ergebnis wurden die Gespräche mit Bremen, z.B. auch zur Übernahme der Baulast, zur linienbestimmten Osttangente geführt? Wo sind die Ergebnisse dokumentiert? Wann wurden die Ergebnisse dem Dialog Forum vorgestellt?
    3. Wann wurde entschieden, dass der Begriff „Alternativlosigkeit“ im Verwaltungsakt „Linienbestimmung“ zu einem erneuten technischen Verfahren „Variantenvergleich“ führen soll?
    4. Warum wurde für den „Variantenvergleich“ nur eine Variante gewählt, die als „Westvariante“ doch im Verwaltungsakt vom 27.7.2015 ausdrücklich durch Auflagen und Bedingungen ausgeschlossen war? Von welcher Stelle wurde dieser Beschluss wann gefasst und dokumentiert?
    5. Wird nach einem beendeten „Variantenvergleich“ für die mögliche Vorzugsvariante „Westtangente“ ein Raumordnungsverfahren eingeleitet? Wird beabsichtigt kein Raumordnungsverfahren einzuleiten, da die Westtangente schon vor 1999 in einem Raumordnungsverfahren war?
    6. Gab es zu der gesetzlich festgelegten Vorzugsvariante „Osttangente“ seit 2015 Verhandlungen mit Stellen im Bund und den Ländern Niedersachsen und Bremen, die die Realisierungsprobleme der Osttangente zum Inhalt hatten? Wo wurden diese dokumentiert und wann wurde das Dialog Forum informiert?
    7. Wann und von welcher Stelle wurden die höchst möglichen Anforderungen, wie fließender Verkehr, Höchstgeschwindigkeit, keine gesteuerten Lichtanlagen, keine Querungen, keine Trecker, 3 spuriger Ausbau usw. an die Osttangente festgelegt? Die jetzt vorgelegte Verkehrsberechnung und die Prognose 2035 rechtfertigen diese Anforderungen nicht.
    8. Warum wurden die sich aus den hohen Vorgaben resultierenden „maximalen Knotenpunkte“ der Osttangente schon Monate vor den Knotenpunkten der Westtangente an die Öffentlichkeit gegeben? Warum wurde hier bei der interessierten Bevölkerung mit Darstellung zu monströsen Knotenpunkten der Eindruck erweckt, die Realisierung wäre auf der Westtangente besser und billiger realisierbar? Noch heute fehlen Darstellungen zur Westtangente.
    9. Warum wurde bis heute die systematische Erfassung der Belastungen, wie Lärm, Feinstaub, Schwingen usw., für die Prüfung der Zumutbarkeit einer Westtangente nicht vorgestellt? Wie hoch ist z.B. die Zunahme an Lärm nachts im Vergleich zu den heute ortsüblichen Werten? Wieviel Haushalte sind nachts von einer Zunahme von plus 20 dBA betroffen? (3-facher Lärm) Wieviel Haushalte werden die Grenzwerte nachts überschreiten?
    10. Wir nehmen an, dass drei Siedlungsgebiete durchschnitten werden. Wie viele durchschnittene Siedlungsgebiete gehen in Ihre Zumutbarkeitsanalyse ein? Warum wurde das Durchschneiden von Siedlungsgebieten und der Abriss von Wohnhäusern nicht mehr Gegenstand der Vorstellungen im Dialog Forum? Warum wurde das Argument aus dem Verwaltungsakt von 2015 gegen die Westtangente nicht mehr behandelt?
    11. Es wurden mir auf der Querung Scharmbeckstoteler Str. 65 von Ihnen 4 Häuser für den Abriss genannt. Wir gehen hier von 5-6 aus, da die angrenzenden Grundstücke als unzumutbar gelten werden und auch für Lärmschutzmaßnahmen der weiteren Anwohner gebraucht werden? Wie viele Häuser sind längs des Verlaufes der Westtangente für den Abriss insgesamt geplant? Wann wurde diese Zahl dem Dialog-Forum mitgeteilt?
    12. Warum können sie mir, Anwohner Scharmbeckstoteler Str. 65, bis heute, die geplante Bedarfsbreite für den Bau- und den Betrieb des Troges mit oder ohne Deckel nicht nennen? Wie können Kosten und Zumutbarkeit ohne diese Breite ermittelt werden?
    13. Sonstige Fragen: Wurde z,B. der zusätzliche CO2 Ausstoß durch den westlichen Umweg der Verkehre über Ihlpohl nach Bremen bei einer Westtangente berücksichtigt? Wurde die zusätzliche Lärmbelastung der Anwohner am Ihlpohl, die schon im Lärmaktionsplan von Ritterhude aufgeführt sind berücksichtigt? Wieviel Anwohner werden durch die Westtangente zusätzlich in den Lärmaktionsplan fallen? Wie viele Haushalte fallen durch die kaum spürbare Entlastung aufgrund der hohen Verkehrsprognose 2035 an der alten B74 heraus?
    14. Wir haben erfahren, dass die Landwirte eine Zumutbarkeitsanalyse erhalten haben. Wo ist die für die etwa 1.000 Haushalte längs der Westtangente? Soll diese erst im Januar nach der Entscheidung der neuen Vorzugsvariante vorgestellt werden?
    Wir wissen, dass noch etwa 50 Fragen vom Bündnis B74nie bei Ihnen zur Beantwortung liegen und möchten daher für weitere Fragen und Hinweise unsererseits auf diese Beantwortung warten.
    Vielen Dank für eine umfassende Beantwortung der Fragen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd E. Albrecht

  • Sehr geehrte Damen und Herren!

    Am 13.9.2019 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Presse und damit die Bürger darüber informiert, dass Alternativen und bisher nicht in Erwägung gezogene Trassenführungen betrachtet und ergebnisoffen bewertet werden.

    1. Wo können die Ergebnisse dieser Erwägungen eingesehen werden? Wann wurde wo informiert?
    2. Welche neuen Trassenführungen wurden bewertet?

    3. Wann, wo und warum wurde entschieden, dass nur die eine „Westtangente“ in einen neuen Alternativenvergleich mit der Vorzugsvariante „Osttangente“ genommen wird?

    4. Warum wurden die Argumente gegen die eine „Westtangente“ zur verkehrlichen Entlastungswirkung, Wirtschaftlichkeit, raumordnerische siedlungsbezogene Probleme, schalltechnische Wirkung und der Abriss von Wohngebäuden nicht berücksichtigt?

    Ich bitte um eine schnelle Beantwortung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernd Albrecht

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